allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Kursangebote

Geltung

Die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Schwimmschule Deininger.
Mit Ihrer Buchung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung aller von der Schwimmschule Deininger angebotenen und buchbaren Schwimmkurse für Babys, Kleinkinder und Kinder sowie Entspannungskurse für Erwachsene (§611 BGB).

Anmeldung

Der Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Anmeldung (über unsere Website, per Post oder per Email) zur Erteilung eines örtlich, zeitlich und preislich festgelegten Schwimmunterrichtes bzw. Entspannungskurses. Die Anmeldungen sind ohne den Zugang der Bestätigung rechtlich verbindlich und erfolgen durch eine Buchung.

Hierbei ist unerheblich, ob der Anmeldende nicht der Teilnehmer ist. Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung für jeden Angemeldeten unter Beachtung der Zahlungsmodalitäten (siehe Unterpunkt) fällig.

Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluß erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Wir bestätigen den Eingang der Buchung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail "Buchungs- Bestellbestätigung". Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM Filter verhindert wird.
Erst mit dem Erhalt der Kursgebühr gilt der Vertrag mit dem Vertragsnehmer als abgeschlossen.

Der Vertragstext wird auf unseren interen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Soweit Sie ein Kundenkonto erstellt haben, können Sie Ihre Kundendaten jederzeit unter "Kundenlogin" einsehen.

Leistung, Gewährleistung und Schadenersatz

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Schwimmschule Deininger verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Schwimmkurse.

Ein Schwimmkurs kommt nur zustande, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl  erreicht ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Kurs nicht starten. In diesen Fällen werden Sie spätestens 2 Tage vor geplantem Beginn benachrichtigt und bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Die Schwimmschule Deininger behält sich vor, Kurszeiten, Kursorte und Kursleiter gegebenenfalls zu ändern.
Für Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann die Schwimmschule Deininger vom Vertrag zurücktreten und der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen.
Der Veranstalter ist dann berechtigt,

1. eine Vertretung zu stellen,
2. Ausweichtermine anzusetzen oder
3. Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen

Zu 1. Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Kursleiters ist die Schwimmschule Deininger berechtigt, ohne Vorankündigung eine geeignete Vertretung zu stellen.
Sämtliche Kurse der Schwimmschule Deininger werden durch entsprechend qualifiziertes Personal betreut. Daher ist es auch nicht möglich vom Vertrag zurück zu treten, wenn ein anderer wie der in der Kursbestätigung genannte Trainer/Schwimmlehrer den Kurs leitet.

Zu 2. Bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Bades oder Ausfall aller geeigneten Kursleiter (z.B. durch Krankheit) kann es auch zu Verschiebungen einzelner Stunden kommen. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung.Teilnehmer können außerdem bei Bekanntgabe der Terminverschiebung wählen, ob sie an diesem geänderten Termin teilnehmen wollen oder ihn in Absprache mit der Schwimmschule als Nachholstunde in einem anderen gleichartigen Kurs wahrnehmen möchten.

Zu 3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist das bei Buchung ausgewiesene Bad. Bei Ausfall dieses Schwimmbades wegen schwerwiegender technischer Mängel wird der Kurs in ein nach Ermessen der Schwimmschule Deininger geeignetes Ersatzbad verlegt und bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes in diesem Bad abgehalten.
Teilnehmer können bei Bekanntgabe des Ortswechsels wählen, ob sie an diesem Kurs weiterhin teilnehmen wollen oder ihn abbrechen und das aliquote Entgelt, das auf den Rest des Kurses entfällt, zurückbezahlt bekommen wollen.
Außergewöhnliche Ereignisse, die die Schwimmschule Deininger nicht zu vertreten hat wie Arbeitskämpfe, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Seuchen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien die Schwimmschule außerdem für die Dauer ihrer Auswirkungen von seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Kurse oder Stunden, die dadurch abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Ebenso Stunden, die durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen.

Haftung

Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse und stellt den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
Der Aufenthalt im Schwimmbad, einschließlich aller weiteren dazugehörigen von Schwimmschule Deininger genutzten Einrichtungen, erfolgt für Kursteilnehmer, Eltern oder Begleitpersonen auf eigene Gefahr.
Die Unfallversicherungspflicht der Schwimmschule besteht erst ab dem Betreten des Schwimmbeckens, im Rahmen des Kurses (Kursbeginn) und endet mit Verlassen dieses am Kurs-Ende. Das Betreten des Schwimmbeckens ist erst nach Erlaubnis des Kursleiters gestattet.
Jeder Teilnehmer haftet selbst, bzw. Eltern für Ihre Kinder, für die von ihm verursachten Schäden am Eigentum der Räumlichkeiten, in denen der Kurs stattfindet, sowie an anderen Teilnehmern oder Besuchern.

Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Geräte und Schwimmzubehör sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillig oder durch nicht zweckentsprechende Benutzung angerichtete Schäden an den Geräten und Unterrichtsmaterialien der Schwimmschule haften die Teilnehmer selbst sowie Eltern für ihre Kinder. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

Die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrer beginnt mit der vereinbarten Kurs-Zeit und endet mit dieser. Daher sind Kinder so lange zu beaufsichtigen, bis diese von der Kursleitung in Empfang genommen wurden. Gleichzeitig bitten wir um Pünktlichkeit bei der Abholung des Kindes, da nicht abgeholte Kinder auch ohne unsere Aufsichtspflicht nicht alleine gelassen werden.
Den Anweisungen der Kursleitung, die zur Sicherheit und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer notwendig sind, ist Folge zu leisten.

Die Schwimmschule Deininger verpflichtet alle Teilnehmer dazu, den Vorgaben zu den jeweils geltenden Coronaregeln und wichtigen Informationen zum Kurs zu folgen, die beim Kursangebot unter "wichtige Informationen" nachlesbar sind. 
Bitte nehmen Sie diese aufmerksam zur Kenntnis, sie sind Bestandteil dieser AGB. Es gilt außerdem die Hausordnung des Badbetreibers incl. Parkregeln zu beachten.

 

Falls dies nicht erfolgt, ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss am gesamten Kurs oder einzelnen Kursterminen führen, ohne dass ein Kostenerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.
Dies gilt auch für der Schwimmschule Deininger zurechenbare Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen sowie für deren etwaige persönliche Schadenersatzpflicht. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276 und § 278 BGB ist ausgeschlossen.
Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die Schwimmschule Deininger keinerlei Haftung.
Wertgegenstände können mit in die Schwimmhalle genommen werden.

Gesundheit

Mit einer Anmeldung wird bestätigt, dass alle Teilnehmenden bei Antritt des Schwimmkurses gesund sind, also keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, bzw. diese vorab ärztlich abgeklärt und die Teilnahme genehmigt wurde (Dies gilt auch für schwangere Teilnehmerinnen). Über kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen des Kindes bei Buchungen von Schwimmkursen für Kinder informieren die Eltern/Erziehungsberechtigten während des Buchungsvorganges. Während des Buchungsvorganges werden außerdem Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen der betreuenden Person erfragt, die deren Fähigkeit zum Absolvieren des Kurses beeinträchtigen könnten.

Es wird außerdem beim Kursangebot unter "wichtige Informationen" darüber informiert, bei welchen Krankheiten ein Kursbesuch nicht möglich ist.

 

Mit dem Erscheinen zur Kursstunde wird bestätigt, dass der Teilnehmer gesund ist und nicht an einer Krankheit leidet, die gegen die Teilnahme am Kurs spricht. Kommt ein Teilnehmer trotzdem zum Kurs, kann der Kursleiter den Teilnehmer nach Hause schicken. Diese Stunde gilt jedoch als abgehalten. Der Teilnehmer hat die Schwimmschule außerdem vor dem jeweiligen Kurstermin über Risikofaktoren für Andere (z.B. Röteln im näheren Personenkreis) oder gesundheitliche Einschränkungen zu informieren (wie z.B. etwaige Verletzungen, Operationen, Einschränkungen am Bewegungsapparat).
Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, in besonderen Fällen (z.B. bei Frühgeborenen oder bei an Neurodermitis Leidenden) aber empfohlen. Die Schwimmschule Deininger ist berechtigt, vom Kursvertrag zurückzutreten, wenn der Kursteilnehmer nicht die für die Absolvierung des Kursprogramms erforderliche gesundheitliche Eignung aufweist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Zahlungsmodalitäten

Mit der Anmeldung entsteht die Zahlungspflicht des gesamten Kursbetrages. Der Rechnungsbetrag ist bis 1 Tag vor Kursbeginn zu zahlen. Bei einem nicht fristgerechten Zahlungseingang kann am Kurs aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht teilgenommen werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden und ein neuer Termin wird vergeben. Der Vertrag bleibt weiterhin bestehen. Die Zahlung muss weiterhin erfolgen; ein Vertragsrücktritt ist nicht mehr möglich.
Für Ihre Zahlung haben Sie die Wahl zwischen den von mir zur Verfügung gestellten Zahlungswegen. Sollte die Lastschrift durch die Bank nicht durchgeführt werden können, entstehen uns Kosten, welche wir in Höhe von 7,50 € auf den Kontoinhaber umlegen. Sollten Erstattungen an Sie fällig werden, verwenden wir denselben Zahlungsweg, den Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben.
Zur Vermeidung von Storno-, Rücktritts- oder Umbuchungskosten, bieten wir Ihnen bei der Onlinebuchung eine freiwillige Seminar-Versicherung über die ERGO Versicherung an. Diese wird Ihr direkter Vertrags- und Ansprechpartner und bietet Schutz vor Kosten durch Rücktritt, Umbuchung oder Kursabbrüchen z.B. wegen Krankheit (Attest erforderlich!). Der Abschluss der Versicherung ist freiwillig, jedoch dringend zu empfehlen. Mit Verzicht auf die angebotene Kursversicherung trägt der Kunde bei Ausfällen alle entstandenen Kosten selbst.

Abmeldung oder Umbuchung vor Kursstart

Sollten Sie am Kurs, zu dem Sie angemeldet sind, aus wichtigem Grunde ( wie z.B. durch Krankheit ) nicht teilnehmen können, bitten wir Sie dringend, uns frühzeitig schriftlich zu benachrichtigen. Wenn Sie die Kursanmeldung schriftlich widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen abzüglich der im folgenden genannten Gebühren zurückzuzahlen. Die Frist dafür beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist.

•    für Kurse die von Ihnen bis 14 Tage im Vorfeld abgesagt werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
•    für Kurse die von Ihnen weniger als 14 Tage im Vorfeld abgesagt werden, werden mit 50% der Kursgebühr berechnet, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt oder die Schwimmschule kann einen Ersatz bis zum Kursbeginn finden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an.
•    für Kurse die von Ihnen weniger als 5 Tage im Voraus abgesagt werden, werden mit 70% der Kursgebühr berechnet, es sei denn es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt oder die Schwimmschule findet noch Ersatz bis zum Kursbeginn. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an.  
•    Umbuchungen bis 14 Tage vor Kursbeginn sind kostenlos möglich. Weniger als 14 Tage vorher fällt eine Gebühr von 30%  der Kursgebühr an.
•    Umbuchungen die weniger als 5 Tage im Voraus vorgenommen werden, werden mit 50% der Kursgebühr berechnet.

Bei Nicht-Erscheinen zum Kursbeginn ohne schriftliche Abmeldung vom Kurs wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Austritt, Fehlstunden, Ersatz

Bei Austritt aus dem laufenden Kurs, Fehlstunden während des Kurses oder Kursausfall wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) wird eine Gutschrift nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Die Gutschrift erfolgt auf den internen Kundenaccount. Eine Verwaltungspauschale von 10,-- € wird in jedem Fall einbehalten.

Jeder Kunde hat bei der Online-Buchung eines Kurses die Wahl eine Kursversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie vor Kosten durch Krankheit (Attest erforderlich), Verhinderung aus diversen "dringenden" Gründen und anderen Ursachen, wie nachweisbare Autopannen etc. Ihr Vertragspartner ist in dem Fall die ERGO Versicherung. Die Schwimmschule Deininger bietet nur die Onlineschnittstelle. Sämtliche Fragen und Inanspruchnahmen müssen direkt mit dem Versicherer geklärt werden. Die Schwimmschule Deininger bietet und empfiehlt diese Versicherung für ab 5,90 € ausdrücklich.

Über die Homepage www.schwimmschule-deininger.de bietet die Schwimmschule ein Kunden Login an, in dem die Kursteilnehmer Ihr Fehlen eintragen und Ausweichtermine nach Möglichkeit buchen können. Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht.

Film-und Tonaufnahmen

Bild- und Tonmaterial, welches während einer Kurseinheit bei der Schwimmschule Deininger durch Teilnehmer, Eltern und/oder Begleitpersonen aufgenommen wird, darf ohne ausdrückliche Zustimmung der Schwimmschule Deininger grundsätzlich nicht veröffentlicht oder verbreitet werden.
Die Schwimmschule Deininger inkl. des Partnerunternehmens „Moment“  hat das Recht, Bild und/oder Tonmitschnitte zum Zwecke der Eigenwerbung oder Vorführung zu veröffentlichen. Dabei entstehen keine Leistungsansprüche seitens des Teilnehmers, oder Eltern des Teilnehmers und/oder anderer Begleitpersonen.

Schlußbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Der mit dem Vertragspartner geschlossene Vertrag sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist Ansbach. Dies gilt auch für Streitigkeiten über die Rechtwirksamkeit des Vertragsabschlusses und dessen Rechtsbeständigkeit.

 

 

Stand : 13.10.2022